Wer eine Verhandlung beim BGH miterleben will, muß sich einen nicht unerheblichen Eingriff in seine Persönlichkeit gefallen lassen: Er muss sagen, zu welcher Verhandlung er will, er wird aufgenommen (gefilmt) und einer Personenkontrolle unterworfen.
Das Freiheitsrecht in Bezug auf die Rechtsprechung bedingte die Öffentlichkeit der Justiz. Heute wird diese Öffentlichkeit formal aufrechterhalten, tatsächlich aber durch Einschränkungen für die die Öffentlichkeit darstellende Bevölkerung zusehends abgeschafft.
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