Mit ihren nur rund 34.200 Einwohnern ist es die kleinste kreisfreie Stadt Deutschland, gelegen in der Pfalz (Bundesland Rheinland-Pfalz). Hier ist das zweite Oberlandesgericht von Rheinland-Pfalz angesiedelt (Pfalzisches Oberlandesgericht Zweibrücken). Der Wiener Kongress hat 1816 die südliche Pfalz Bayern zugeschlagen und die Stadt wurde Sitz des Königlich Bayerischen Appellationshofes (dem heutigen OLG; es ist im ehemaligen Schloß beheimatet, einem Profanbau im Barpockstil nordischer Prägung, erbaut 1720 - 1775 durch den Baumeister Jonas Erikson Sundahl ). Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Pfalz dem neuen Bundesland Rjeinland-Pfalz zugeordnet.